Der Bayer. Gemeindetag und der Bayer. Städtetag haben gemeinsam in Abstimmung mit dem
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie dem Staatsministerium
des Innern "... die Gemeinden zum Thema Mobilfunk
informiert ...".
Dieses Rundschreiben gibt Hinweise zu den im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen auftretenden
bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen.
... Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen wie auch die zum Teil damit in
Zusammenhang stehenden Fragen der Bauleitplanung werfen eine Reihe neuer rechtlicher
Fragestellungen auf. Die Beurteilung derartiger Anlagen ist daher auch in Praxis und Rechtsprechung
umstritten. Aus diesem Grund hat sich die Fachkommission „Städtebau“ der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) mit der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen ... befasst. Die nachfolgenden Hinweise zur planungsrechtlichen
Beurteilung von Mobilfunkanlagen ergehen auf der Grundlage des von der Fachkommission
erstellten, zwischen Bund und Ländern abgestimmten Arbeitspapiers und in dessen Ergänzung
unter Berücksichtigung des derzeitigen Kenntnisstandes.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden werden gebeten, dieses IMS, das mit dem Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen abgestimmt ist, an die Gemeinden weiterzugeben. ...