Bürgerantrag an die Stadt Coburg zum Thema Mobilfunk:
Erste große Zielsetzung der "Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V." war, die einzelnen Bürgerinitiativen zu koordinieren und einen Bürgerantrag an die Stadt Coburg zu stellen, welcher eine integrierte kommunale Mobilfunkplanung festschreiben soll und - bis zur Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Änderungen - eine auf zwei Jahre befristete Veränderungssperre beinhaltet.
Das Konzept wird bereits seit über vier Jahren in Gräfelfing erfolgreich praktiziert. Dort gibt es eine mobilfunkkritische und auf vorsorgenden Gesundheitsschutz ihrer Bürger bedachte Stadtratsmehrheit, welche sich - um dem ungestümen Ausbau der Mobilfunknetze Zügel anzulegen - für das Konzept der integrierten kommunalen Mobilfunkplanung entschieden hat. Diese Form der Mobilfunkplanung ist auch als "Gräfelfinger Modell" bekannt.
Die Grundzüge des Modells lauten folgendermaßen:
- Die Kommune beauftragt ein von den Mobilfunkbetreibern unabhängiges Planungsbüro mit der Erstellung eines Gutachtens, welches für das gesamte Stadtgebiet unter Einbeziehung der bereits Bestandsschutz besitzenden, bestehenden Sendeanlagen umwelt- und gesundheitsverträgliche Positivstandorte für Sendeanlagen ermittelt. Diese Positivstandorte werden nach Kriterien festgelegt, die die Kommune im Gutachtenauftrag formuliert und die in etwa den von Baubiologen empfohlenen Belastungswerten bzw. den sog. "Salzburger Vorsorgewerten" entsprechen sollten. Dies bedeutet, dass neue Sendemasten in aller Regel nur weit entfernt von Wohngebieten und anderen sensiblen Bereichen errichtet werden dürfen, andererseits aber durch die geplanten Positivstandorte eine flächendeckende Mobilfunkversorgung des Stadtgebiets möglich ist.
Um die gesundheitsverträglichen, niedrigen Immissionswerte zu erreichen, sind einige Einschränkungen bei der Mobilfunkversorgung allerdings hinzunehmen. So kann bei einem solchen Planungsmodell nicht dafür garantiert werden, dass in Kellerräumen oder aber in Tiefgaragen ein ungestörter Empfung möglich sein wird. Dieses Problem lässt sich leicht durch den Einbau eines Repeaters (kleiner Sender im Gebäude mit Antenne auf dem Dach) beheben. Im Prinzip wurde früher ähnlich verfahren beim herkömmlichen Fernsehen, es wurde nämlich bei schlechtem Antennenempfang ein Antennenverstärker zwischengeschaltet und nicht die Sendeleistung des Fernsehsenders erhöht.
- Um diese Planung umzusetzen, ist Zeit nötig. Zunächst muss das Gutachten erstellt werden anhand eines digitalisierten 3D-Modells des Gemeindegebiets. Dann müssen die Ergebnisse des Gutachtens in die Bebauungspläne eingearbeitet werden. Bisher nicht beplante Gebiete in der Kommune müssen ebenfalls von jetzt an Bebauungspläne erhalten. Um während dieser Zeit (etwa ein bis zwei Jahre) nicht durch die Aktivitäten der Mobilfunkbetreiber vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, muss die Kommune eine Veränderungssprerre beschließen, welche bis zur Umsetzung der beabsichtigten Änderungen gilt, in der Regel jedoch zunächst nicht länger als zwei Jahre. Dann ist nochmals eine Verlängerung möglich, sofern die Umsetzung des Konzepts noch nicht abgeschlossen ist.
Warum wurde ein solches Vorgehen bisher noch nicht von Gerichten beanstandet?
Rechtskräftige Urteile gibt es für sog. "Negativplanung", das heißt, wenn eine Kommune z.B. Mobilfunksendeanlagen komplett im Gemeindegebiet verbietet. In solchen Fällen hatten die von der Gemeinde getroffenen Regelungen keinen Bestand. Als Begründung wurde angeführt, dass in einem solchen Fall die Mobilkommunikation in einzelnen Bereichen völlig unterbunden würde. Dies sei mit den bestehenden Bundesgesetzen nicht vereinbar.
Jetzt wird auch klar, warum das Gutachten eines kompetenten Planungsbüros so bedeutsam ist. Durch das Gutachten wird eine Mobilfunkversorgung im gesamten Gemeindegebiet gewährleistet, so dass dadurch trotz Einschränkungen für die Mobilfunkbetreiber bei Standortwahl immer das Interesse der Bevölkerung an einer adäquaten Versorgung gewahrt wird. Da die Kommunen nicht dem Profit der Betreiber verpflichtet sind, sondern dem Wohle ihrer Bürger, stellt diese "Positivplanung" einen idealen Kompromiss für die Bürger dar.
Aktuell gab es allerdings in Dachau in erster Instanz ein Urteil, welches die Veränderungssperre für rechtswidrig ansah. Die Stadt Dachau ist allerdings in die Revision gegangen, da die Urteilsbegründung erhebliche Mängel aufweist und sehr gute Aussichten für die Stadt bestehen, in zweiter Instanz Recht zu bekommen. Die Problematik um dieses Urteil wurde ausführlich in der Zeitschrift "baurecht (BauR)" (Werner-Verlag, Neuwied) von Herrn Rechtsanwalt Dr. Herkner aus Lindlar behandelt. Siehe dazu auch folgende Veröffentlichung von Herrn Dr. Herkner: Schnellkurs für Nachbarn und Kommunen.